GUTACHTEN ZUR SCHUTZWÜRDIGKEIT
Die mehrere Wohnhäuser umfassende Siedlung aus der frühen Nachkriegszeit ist im kommunalen Inventar aufgenommen. Sie wurde durch eine Baugenossenschaft erstellt, in deren Eigentum sie sich noch heute befindet.
Um Klarheit für die weitere Planung zu schaffen, wurden wir von der Gemeinde mit der Klärung der Schutzwürdigkeit beauftragt.
Neben einer Dokumentation des Äussern und Innern, einer Darstellung der Siedlungsentwicklung und Baugeschichte bildete auch die sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung sowie die Einordnung in das zeitgenössische Architekturschaffen einen Schwerpunkt der Abklärungen.
Die gemeinnützige Siedlung wurde 1947/48 für die Angestellten des kurz vorher neu eröffneten Zivilflughafens Zürich-Kloten erbaut. Zahlreiche vergleichbare Wohnsiedlungen entstanden in der Nachkriegszeit sowohl in städtischen Agglomerationen als auch in ländlichen Zentren der Schweiz. Dadurch sollte die herrschende Wohnungsknappheit gemildert werden. Mit den zweigeschossigen Baukörpern, deren lockeren Anordnung und geschickten Einbettung in die Topografie entsprach die Siedlung den damaligen städtebaulichen Prinzipien. Gleichzeitig kam sie dem zeitgenössischen Ideal vom Wohnen im Einfamilienhaus relativ nahe.
Architekturgeschichtlich sind die Mehrfamilienhäuser mit ihren flach geneigten Satteldächern, schlichten Putzfassaden und charakteristischen Fensterdetails dem Landistil zuzuordnen. Diese Architekturströmung zeichnet sich durch eine funktionale, sachliche und auf das Wesentliche reduzierte Bauweise aus, welche an der Landi 1939 erstmals grössere Beachtung fand. Aufgrund der herrschenden Materialknappheit waren die Wohnungsgrundrisse auf ein Minimum reduziert und die Baumaterialien äusserst sparsam eingesetzt. Die 3.5- und 4-Zimmerwohnungen weisen gleichwohl hohe Wohnqualitäten auf, die sich aus durchdachten Grundrissen und einer sorgfältigen handwerklichen Ausführung ergeben.